Tests zur Sporttauglichkeit

Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach den Richtlinien der GTÜM

Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Das Untersuchungsintervall ist abhängig vom Lebensalter. Die GTÜM empfiehlt folgende Untersuchungsabstände:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind

Tests zur Sporttauglichkeit

Tauchtauglichkeits-
untersuchung nach den Richtlinien der GTÜM

Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Das Untersuchungsintervall ist abhängig vom Lebensalter. Die GTÜM empfiehlt folgende Untersuchungsabstände:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind

Inhalte der Untersuchung sind:

  • Allgemeine und sportspezifische Anamnese· Körperliche Untersuchung mit Spiegelung des Trommelfells und einer orientierend-neurologischen Untersuchung

  • Blutdruckmessung· EKG· Überprüfung der Lungenfunktion

  • Ab dem 40 Lebensjahr: Belastungs-EKG

In Folge der Anamnese und Untersuchung können weitere Zusatzuntersuchungen erforderlich sein.
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine Selbstzahlerleistung und wird in Anlehnung an die GOÄ nach den Empfehlungen der GTÜM berechnet.

Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheine

Alle Bewerber für einen Sportbootführerschein oder Segelschein benötigen ein Zeugnis zur Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung.

Inhalte der Untersuchung sind:

  • Anamnese

  • Körperliche Untersuchung im Bezug auf körperliche Mängel, welche das Führen eines Sportbootes ausschließen oder einschränken

  • Orientierender Sehtest zur Ermittlung der Sehschärfe und der Farbtüchtigkeit

  • Orientierender Hörtest

Die Sportbootführerscheinuntersuchung ist eine Selbstzahlerleistung.